5.6 Die geplante Mobilfunkanlage war zum Zeitpunkt des Augenscheins visiert. Es zeigte sich, dass die geplante Antenne mit fast 25 m Höhe die umliegende Dachlandschaft überragt und isoliert betrachtet als störend in Erscheinung treten kann. Die Form von Mobilfunkantennen ist jedoch mehr oder weniger vorgegeben; diesbezüglich besteht kaum ein Gestaltungsspielraum. Überdies müssen Antennen, aufgrund ihrer Funktion, die Dächer überragen und treten deshalb sichtbar in Erscheinung.