Entscheid des Baudepartementes SG (Nr. 12/2020), Seite 7/15 Inwiefern die Rekurrenten aus der zitierten Stellungnahme herauslesen wollen, dass die Mobilfunkanlage vorwiegend Nichtbaugebiet abdecke, ist unklar und wird auch nicht weiter dargelegt. Die Mobilfunkanlage ist im Zentrum des Dorfs Z.___ geplant, wobei die Sendeleistung in drei Richtungen (Azimut 10°, 170° und 275°) aufgeteilt wird. Die Sendeleistung ist somit auf die Gemeinden Y.___ (Azimut 10°), X.___ (Azimut 170°) und W.___ (Azimut 225°) gerichtet. Die geplante Mobilfunkanlage kann somit neben dem Dorf Z.___