c) Mit Amtsbericht vom 18. April 2019 führt das AFU aus, dass sich der OMEN Nr. 4 im zweiten Obergeschoss (OG) befinde. Bei der Erstellung des Standortdatenblatts sei jedoch ein Schreibfehler unterlaufen, so dass irrtümlicherweise das 1. OG vermerkt worden sei. Die Berechnungen seien jedoch von einer Höhe von 5,9 m ausgegangen. Dies entspreche der normalen Höhe eines 2. OG. Der Anlagegrenzwert könne somit auch beim OMEN Nr. 4 rechnerisch eingehalten werden. Ein späteres, verdecktes und ferngesteuertes Hochfahren der Sendeleistungen könne aufgrund des Qualitätssicherungssystems nahezu ausgeschlossen werden.