c) Die Baugesuchsunterlagen wurden von der Gemeinde Z.___ dem Amt für Umwelt (AFU) zur Prüfung zugestellt. Mit Bericht vom 16. Mai 2018 beurteilte das AFU das Bauvorhaben positiv. Die im Standortdatenblatt vom 5. Februar 2018 ausgewiesenen Berechnungen seien korrekt und vollständig. Sowohl der Immissions- als auch der Anlagegrenzwert seien an allen massgebenden Orten eingehalten. Für die OMEN Nrn. 2, 4 und 5 werde der Anlagegrenzwert nach der Berechnung zu 80% ausgeschöpft, so dass eine Abnahmemessung verlangt werden könne.