B. a) Mit Baugesuch vom 5. März 2018 beantragte die G.___ AG bei der Gemeinde Z.___ die Baubewilligung für den Abbruch des bestehenden Antennenmasts und den Neubau einer 24,63 m hohen Mobilfunkantenne am gleichen Standort. Der geplante Antennenmast soll mit insgesamt neun Antennen mit einer Sendeleistung zwischen 150 und 900 Watt bestückt werden. Gemäss Standortdatenblatt für Mobil- funk- und WLL-Basisstationen vom 5. Februar 2018 soll die geplante Mobilfunkanlage nach Norden, Süden und Westen strahlen. Die Orte mit empfindlicher Nutzung (abgekürzt OMEN) liegen auf den Grundstücken Nrn. 003 (OMEN Nr. 2), 004 (OMEN Nr. 3), 002 (OMEN Nr. 4), 005 (OMEN Nr. 5) und 006 (OMEN Nr. 6).