A. Die H.___ AG ist Eigentümerin des Grundstücks Nr. 001, Grundbuch Z.___, an der Hauptstrasse in Z.___. Das Grundstück liegt gemäss geltendem Zonenplan der Gemeinde Z.___ in der Kernzone K3 und ist mit einem eingeschossigen Technikgebäude der G.___ AG überbaut. Nordöstlich des Technikgebäudes befindet sich ein 19,8 m hoher Antennenmast, welcher mit einer nicht mehr in Betrieb stehenden Richtstrahlantenne ausgestattet ist. Südlich an das Grundstück grenzt das Grundstück Nr. 002. Es befindet sich im Eigentum von B.___ und ist mit einem zweigeschossigen Wohnhaus überbaut. Das Haus wird von A.___, B.___ und C.___ bewohnt.