1. a) Der Rekurs von A.___, Z.___, wird im Sinn der Erwägungen gutgeheissen. b) Der Beschluss der Baukommission Z.___ vom 18. Februar 2019 wird aufgehoben und die Streitsache zur Ermittlung des Entscheid des Baudepartementes SG (Nr. 61/2019), Seite 9/10 rechtserheblichen Sachverhalts und zur Behandlung des Baugesuchs vom 29. August 2018 an die Vorinstanz zurückgewiesen. 2. a) Die Politische Gemeinde Z.___ bezahlt eine Entscheidgebühr von Fr. 3'500.–. b) Der am 26. März 2019 von der C.___, Z.___, geleistete Kostenvorschuss von Fr. 1'800.– wird zurückerstattet.