Entscheid des Baudepartementes SG (Nr. 61/2019), Seite 7/10 4.3 Das ursprüngliche Baugesuch für die Erstellung des Anbaus ist am 20. März 2017 rechtskräftig bewilligt worden. Zu diesem Zeitpunkt war das PBG noch nicht in Kraft und es bestand folglich auch noch kein "ex lege"-Schutz nach Art. 176 Abs. 2 PBG. Die M.___gasse war zu diesem Zeitpunkt auch nicht von der Schutzverordnung der Politische Gemeinde Z.___ vom 18. Juli 1994 erfasst und somit nicht als Ortsbildschutzgebiet bezeichnet. Eine Planungszone im Sinn von Art. 105 ff. BauG (neu Art.