4.2 Die von der DMP vertretende Auffassung, die entgegen der Baubewilligung realisierte Mehrhöhe des Anbaus führe nicht zu einer Beeinträchtigung des – inzwischen geschützten – Ortsbilds an der M.___gasse, ist aufgrund des Augenscheins nachvollziehbar. Der am 20. März 2017 bewilligte Anbau ist für sich allein betrachtet bereits unmassstäblich im Verhältnis zum bestehenden Wohnhaus; er nimmt keinen Bezug auf die bestehende Bauweise an der M.___gasse. Die blosse Erhöhung des Anbaus um 38 cm, welche allein Gegenstand des nachträglichen Baubewilligungsverfahrens bildet, vergrössert diese Beeinträchtigung jedoch tatsächlich wohl kaum.