Die grossflächige Verglasung des Anbaus harmoniere nicht mit dem Altbau. Zudem sei das Dach des Anbaus mit den Eckstützen zu klobig. Die realisierte Wohnraumerweiterung in Form des Anbaus werde dem geschützten Ortsbild nicht gerecht und beeinträchtige dieses. Allerdings verschlimmere die rekursgegenständliche Erhöhung des Anbaus um 38 cm die Situation nicht weiter; die blosse Erhöhung des Anbaus für sich stelle keine weitergehende Beeinträchtigung des Ortsbilds dar.