4.1 Die DMP stellt in ihrem Amtsbericht vom 28. Juni 2019 fest, dass Z.___ ein Ortsbild von lokaler Bedeutung besitzt. Im Inventarblatt ist die Siedlung an der M.___gasse mit dem höchsten Erhaltungsziel (Substanzerhaltung) und der höchsten Bedeutung für das Ortsbild von Z.___ ausgezeichnet. Zu den besonderen Qualitäten der schützenswerten Siedlung aus dem Jahr 1878 gehören u.a. die Bausubstanz, die Sichtbacksteinfassaden sowie die Zwischenbereiche. Die DMP kommt zum Ergebnis, dass der umstrittene Anbau im Verhältnis zum feinmassstäblichen Wohnhaus zu gross sei. Die grossflächige Verglasung des Anbaus harmoniere nicht mit dem Altbau.