Entscheid des Baudepartementes SG (Nr. 61/2019), Seite 4/10 PBG“ vom 8. März 2017 (Baudepartement SG, Juristische Mitteilungen 2017/I/1) als unmittelbar anwendbar erklärten Bestimmungen. 3. Im vorliegenden Fall ist unstrittig, dass der Anbau der Rekurrenten nicht entsprechend der Baubewilligung vom 20. März 2017 ausgeführt wurde und er die bewilligte Gebäudehöhe um 38 cm überragt.