F. a) Das Baudepartement führte am 22. August 2019 in Anwesenheit der Verfahrensbeteiligten sowie eines Vertreters der DMP einen Augenschein durch. b) Mit Eingabe vom 3. September 2019 lässt sich die Vorinstanz zum Augenscheinprotokoll vernehmen. c) Die Rekurrenten nehmen mit Schreiben vom 10. September 2019 Stellung zum Augenscheinprotokoll. G. Auf die weiteren Ausführungen der Verfahrensbeteiligten in den vorgenannten Eingaben wird – soweit erforderlich – in den Erwägungen eingegangen. Erwägungen 1. 1.1 Die Zuständigkeit des Baudepartementes ergibt sich aus Art. 43bis des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (sGS 951.1; abgekürzt VRP).