Entscheid des Baudepartementes SG (Nr. 61/2019), Seite 3/10 c) Mit Amtsbericht vom 28. Juni 2019 stellt die kantonale Denkmalpflege (DMP) fest, dass die zusätzliche Erhöhung des Anbaus um 38 cm aus denkmalpflegerischer Sicht keine weitere Beeinträchtigung des geschützten Ortsbilds darstelle; die Beeinträchtigung resultiere allein aus dem bereits rechtskräftig bewilligten Anbau. E. Die Grundstücke der Rekurrenten und der Rekursgegner an der M.___gasse wurden mit Schutzverordnung der Gemeinde Z.___, genehmigt vom Baudepartement am 18. Juli 2019, erstmals als geschütztes Ortsbild bezeichnet.