f) Mit Beschluss vom 18. Februar 2019 hiess die Baukommission Z.___ die Einsprache gut und ordnete den Rückbau der Wohnraumerweiterung auf den bewilligten Zustand an. Sie erwog, dass die Abweichung der Gebäudehöhe um 38 cm substantiell sei und Abweichungen gegenüber bewilligten Projekten, bei denen der Ermessensspielraum ohnehin schon ausgeschöpft worden sei, gemäss Rechtsprechung streng beurteilt würden. Das staatliche Interesse an der Durchsetzung der Bauordnung sei hoch zu gewichten. Der ursprünglich bewilligte Anbau sei ohne weiteres nutzbar; die Lüftung und weitere technische Details könnten mit verhältnismässigem Aufwand anderweitig gelöst werden.