c) Mit Baugesuch vom 1. Dezember 2016 beantragten A.___ bei der Baukommission Z.___ die Baubewilligung für einen Anbau mit Wohnraumerweiterung und Unterkellerung an der Südseite des bestehenden Wohnhauses sowie den Abbruch der bestehenden Garage. Gegen das Bauvorhaben erhoben B.___, Z.___ (Grundstück Nr. 002), Einsprache bei der Baukommission, wobei sie eine Verletzung der Vorgaben des ISOS, den Schattenwurf sowie die Verhinderung des Ausblicks rügten. Die Baukommission wies mit Beschluss vom 20. März 2017 die Einsprache ab und erteilte die Baubewilligung unter Bedingungen und Auflagen; diese Bewilligung erwuchs in der Folge in Rechtskraft.