A. a) A.___, Z.___, sind Eigentümer von Grundstück Nr. 001, Grundbuch Z.___, an der M.___gasse in Z.___. Das Grundstück liegt gemäss geltendem Zonenplan der Gemeinde Z.___ vom 18. Juli 1994 in der Wohnzone (W2). Es ist mit einem Einfamilienhaus überbaut. b) Gemäss Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz von nationaler Bedeutung (ISOS) liegt das Grundstück in der Baugruppe 1.3 ("Einheitliche Reihe von Arbeiterhäusern, erb. vor 1878") und ist mit Erhaltungsziel A (Substanzerhaltung) eingestuft.