In der Rekursergänzung vom 23. April 2019 sowie mit Eingabe vom 29. September 2019 beantragt der Vertreter der Rekurrenten die Durchführung eines Augenscheins und die Einholung eines Gutachtens der EspaceSuisse, Verband für Raumplanung, Bern, um darzulegen, dass die heute geltenden Regelbauvorschriften im Gebiet M.___ keine angemessene und nachhaltige Quartiererneuerung sicherstellen können. Weiter verlangt er die Edition der Planunterlagen zum derzeit aufliegenden Sondernutzungsplan "O.___", um belegen zu können, dass die Planungsbehörde andernorts mittels Sondernutzungsplan eine ortsverträgliche Ausnützung sicherstelle.