Die Nutzungsintensität konnte auch durch die sogenannten primären Bauvorschriften, wie Vorschriften über Abstände (Grenz- und Gebäudeabstände), Geschosszahl, Gebäudehöhe, Gebäudelänge und -breite festgelegt werden (B. HEER, St.Gallisches Bau- und Planungsrecht, Bern 2003, Rz. 660 mit Hinweisen).