Der Planungsbehörde war aufgrund des Gesagten bewusst, dass mit der Abschaffung der Ausnützungsziffer im BauR es künftig möglich sein wird, in sämtlichen Wohnzonen Mehrfamilienhäuser zu erstellen. Um allzu grosse Bauten zu verhindern, wurden nur die Einfamilienhausquartiere im nördlichen Siedlungsgebiet von Z.___, die bereits früher der Wohnzone WE zugewiesen waren, im BauR mit einschränkenden Regelbauvorschriften Entscheid des Baudepartementes SG (Nr. 69/2019), Seite 14/19 bedacht. Dies ausdrücklich im Gegensatz zu den Wohnquartieren südlich der Kantonsstrasse, zu denen auch das Gebiet M.___ gehört.