3.2.8 Aufgrund dieser Darstellung im Planungsbericht ist offenkundig, dass für das Gebiet M.___ keine erheblich geänderten Verhältnisse vorliegen. Die geltende Zonenordnung entspricht vielmehr nach wie vor jenen öffentlichen Interessen, die bereits zum Zeitpunkt der BauRund Zonenplan-Revision bestanden haben. Der Planungsbehörde war aufgrund des Gesagten bewusst, dass mit der Abschaffung der Ausnützungsziffer im BauR es künftig möglich sein wird, in sämtlichen Wohnzonen Mehrfamilienhäuser zu erstellen.