Die bestehenden Einfamilienhausquartiere im nördlichen Siedlungsgebiet von Z.___, die historisch der WE zugewiesen seien, sollten im Gegensatz zu den Wohnquartieren südlich der Kantonsstrasse gewahrt werden. Damit innerhalb dieser Einfamilienhausstrukturen keine quartierfremden Bauten entstünden, würden die betroffenen Grundstücke der Wohnzone WE zugewiesen. Diese Zone lasse künftig nur Bauten mit maximal drei Wohneinheiten pro Gebäude zu (Planungsbericht, Erläuterungen, 3.4.1, Wohnzone WE).