3.2.7 Im Planungsbericht vom 14. August 2017 zur Teilrevision des Zonenplans (im Folgenden: Planungsbericht) wird ausgeführt, dass auf eine umfassende Totalrevision der Nutzungsplanung mit der vorliegenden Teilrevision bewusst verzichtet worden sei, da die Gemeinden im Kanton St. Gallen in absehbarer Zeit ihre Zonenpläne und Baureglemente dem PBG anpassen müssten. Im Rahmen dieser Anpassung der Nutzungsplanung an das kantonale Gesetz sei eine umfassende Überprüfung der Ortsplanungsinstrumente angezeigt.