3.2.5 Die Rekurrenten verlangen keine Anpassung von Zonenplan und BauR, also der Grundordnung. Ihr Begehren um Erlass von Sonderbauvorschriften für das Gebiet M.___, welche die geltenden Regelbauvorschriften massiv einschränken, läuft indessen auf eine Änderung der Grundordnung hinaus. Gemäss dem gestellten Antrag sollen die Sonderbauvorschriften im Gebiet M.___ künftig Bauten verunmöglichen, die mehr als zwei Wohneinheiten aufweisen und deren Gebäudelänge mehr als 20 m beträgt. Das Begehren käme folglich einer Umzonung der bestehenden W2 in eine Art "WE-light" gleich, mit der zusätzlichen Folge, dass Wohnbauten im Gebiet M.___ nur mehr zwei Wohneinheiten und 20 m