Aus diesem Grund legt der Richtplan als Ziel fest (Kap. Innenentwicklungsgebiet, GS 4.1.1), dass die Quartiererneuerung über ein partizipativ erarbeitetes Bebauungs- und Freiraumkonzept, das eine (individuelle) Erneuerung innerhalb eines gemeinsamen Siedlungskonzepts erlaubt, zu steuern ist.