Entscheid des Baudepartementes SG (Nr. 69/2019), Seite 7/19 c) Am 18. September 2019 kündigt die Rechtsabteilung des Baudepartementes den Rekursentscheid an. Zudem wurde der Vertreter der Rekurrenten telefonisch eingeladen, den Rekurs zurückzuziehen; gleichzeitig wurde ihm mitgeteilt, dass weder die Vorinstanz noch die Rekursgegnerin oder das AREG Vorakten eingereicht hätten, weshalb ihm – entgegen seinem Begehren in Ziff. 4d der Rekursergänzung vom 23. April 2019 – auch keine Vorakten zur Einsicht zugestellt werden könnten.