b) Mit Schreiben vom 27. August 2019 reicht der Vertreter der Rekurrenten eine Replik zu den Vernehmlassungen ein. Darin führt er u.a. aus, der Erlass von Sondernutzungsplänen sei in Z.___– trotz der erst seit rund drei Jahren teilrevidierten Ortsplanung – durchaus üblich. Das zeige sich auch am derzeit öffentlich aufliegenden Sondernutzungsplan "N.___", der gemäss Planungsbericht vom 1. Juli 2019 die für das Baugrundstück verträgliche Ausnützung regle. Genau dasselbe sei auch im Gebiet M.___ erforderlich.