Entscheid des Baudepartementes SG (Nr. 69/2019), Seite 6/19 Zur Begründung wird geltend gemacht, es müsse vermieden werden, dass auf einzelnen Grundstücken im Gebiet M.___ Ersatzbauten erstellt würden, die von der bestehenden Bau- und Nutzungsstruktur wesentlich abwichen und das heutige Erscheinungsbild des Wohngebiets erheblich beeinträchtigten. BauR und Zonenplan enthielten nur die Grundordnung für die Überbauung von Grundstücken; zudem müssten im BauR regelmässig Vereinfachungen getroffen werden, weil aus planerischen Gründen nicht für jedes Quartier eine eigene Zonenart geschaffen werden könne.