Entscheid des Baudepartementes SG (Nr. 69/2019), Seite 4/19 "Mit dem Verzicht einer prozentualen Dichteregelung im Baureglement ist es grundsätzlich möglich, auf den grösseren Grundstücken in der Wohnzone W2 "M.___" quartierfremde und überproportionierte Bauvolumen zu erstellen. Diese Bauvolumen würden im Quartier- und Ortsbild von Z.___ stark störend in Erscheinung treten.