a) Das Rekursverfahren Nr. 19-628 sei zu sistieren, bis ein rechtskräftiger Entscheid über den von den Rekurrenten mit Datum vom 31. Dezember 2018 beim Gemeinderat Z.___ nach Art. 40 PBG eingereichten Antrag auf Erlass eines Sondernutzungsplans und einer Planungszone vorliegt; b) unter Kosten- und Entschädigungsfolgen. i) Im Verlauf des Rekursverfahrens Nr. 19-628 nahmen A.___ am 3. Juni 2019 zu den eingegangenen Vernehmlassungen sowie zum Amtsbericht des Tiefbauamtes (TBA) Stellung; gleichzeitig stellen sie folgende zusätzlichen Begehren: