f) Innert der Auflagefrist vom 15. bis 28. November 2018 erhoben wiederum A.___ durch ihren Vertreter Einsprache beim Gemeinderat. Sie rügten u.a. die fehlende Visierung, ungenügende Baugesuchsunterlagen, die Grösse des Baukörpers und das geplante Flachdach. Entscheid des Baudepartementes SG (Nr. 69/2019), Seite 2/19 g) Mit Beschluss vom 7. Januar 2019 bewilligte der Gemeinderat Z.___ das Baugesuch vom 3. April 2018 mitsamt dem Korrekturgesuch vom 30. Oktober 2018 und wies alle dagegen erhobenen Einsprachen ab.