B. a) Mit Baugesuch vom 3. April 2018 beantragte die B.___ beim Gemeinderat Z.___ die Baubewilligung für die Erstellung eines Mehrfamilienhauses mit acht Wohnungen und einer Tiefgarage auf Grundstück Nr. 001. b) Innert der Auflagefrist vom 13. bis 26. April 2018 erhoben u.a. die Eigentümer des nördlich gelegenen Grundstücks Nr. 002, A.___, Z.___, Einsprache gegen das Bauvorhaben. Neben der Verletzung verschiedener baureglementarischer Bestimmungen rügten sie, dass sich das grosse Bauvolumen nicht ins Orts- und Landschaftsbild an der M.___strasse einpasse. c) Mit Beschluss vom 3. September 2018 erteilte der Gemeinderat Z.___ die Baubewilligung und wies die Einsprachen ab.