Mittels Gabelstaplern könnten Container, Mulden usw. jedoch ohne Weiteres von der Teilfläche 1 über die N.___strasse auf die Teilfläche 3 transportiert werden. Ein gewisser räumlicher Zusammenhang kann nicht von der Hand gewiesen werden. Jedoch liegen keine Gründe für die Annahme eines funktionalen Zusammenhangs vor. Sicherlich besteht zwischen der Bauherrin, der A.___ Immobilien AG, und der Betreiberin des Werkplatzes, der A.___ Gerüstbau AG, eine personelle Nähe. Die persönliche Nähe für sich alleine reicht jedenfalls nicht aus, um einen funktionellen Zusammenhang anzunehmen. Im Baugesuch wurde die Nutzung für Gerüste ausdrücklich ausgeschlossen.