5.7 Isoliert betrachtet, generiert ein einfacher Lagerplatz für Mulden und Container nach allgemeiner Lebenserfahrung sicherlich keine Lärmimmissionen, welche eine Überschreitung der Planungswerte in der Empfindlichkeitsstufe III (oder IV) wahrscheinlich machen. Mit übermässigen Staubimmissionen ist ebenfalls nicht zu rechnen, da bei einem Lagerplatz weniger Fahrbewegungen stattfinden als bei einem Werkplatz. Fraglich ist jedoch, ob eine gesamthafte Betrachtung unter Mitberücksichtigung des auf Teilfläche 1 bestehenden Betriebs und dessen Emissionen vorzunehmen ist.