5.6 Beim geplanten Lagerplatz handelt es sich um eine neue ortsfeste Anlage, für welche die Planungswerte für Industrie- und Gewerbelärm gemäss Anhang 6 der LSV massgebend sind. Die Wohnhäuser der Rekurrenten befinden sich in der Landwirtschaftszone bzw. im übrigen Gemeindegebiet. Weiter grenzen Grundstücke der Industriezone direkt an das Baugrundstück an. Gemäss Art. 9 des Baureglements der Politischen Gemeinde Z.___ vom 15. Dezember 2009 wird