5.3 Gemäss Baugesuch bzw. Auflage in der Baubewilligung ist vorgesehen, den etwa 1'300 m2 grossen Lagerplatz zum Lagern von Mulden und Containern zu nutzen. Zum Abladen und Aufladen sowie wie zum Lagern von Mulden/Containern wird eine entsprechend grosse Fläche benötigt. Bei Containern und Mulden handelt es sich um Güter, welche hauptsächlich von grösseren Betrieben verwendet werden. Sei es zwecks eigenem Gebrauch oder zwecks Vermietung von Mulden an Unternehmen oder Private. Die Nutzung eines etwa 1'300 m2 grossen Lagerplatzes für Mulden und Container weist ohne weiteres einen funktionellen Zusammenhang zur Industriezone auf.