Der Industriezone sind demnach Betriebe zuzuteilen, die mehr als mässig stören (I.W IDMER, Die Zonenkonformität von Gewerben und Betrieben in der Wohnzone, in: AJP 2018, S. 943). Bei der Prüfung der Zonenkonformität fallen als massgebende Betriebsmerkmale bzw. Betriebsdaten nach ständiger Praxis des Baudepartementes in erster Linie die Art der Produkte oder Dienstleistungen, die Zahl der Beschäftigten, die eingesetzten Produktionsmittel, die baulichen und betrieblichen Bedürfnisse, die Anforderungen an die Infrastruktur, der angestrebte Umsatz, die räumliche Bedeutung und die Auswirkungen auf die Umwelt in Betracht.