Die Bewilligungsbehörden sind berechtigt, weitere für die Beurteilung erforderliche Unterlagen einzufordern (Abs. 2). In Art. 15 des Baureglements der Gemeinde Z.___ vom 15. Dezember 2009 (nachfolgend BauR) sind entsprechend die kommunalen Anforderungen geregelt. Demnach ist das Baugesuch mit amtlichem Formular einzureichen. Das Baugesuch hat unter anderem eine Beschreibung des Bauvorhabens zu enthalten, soweit die beabsichtigte Ausführung aus den Plänen nicht ersichtlich ist.