3. Die Rekurrenten machen geltend, dass die Vorinstanz bereits das Baugesuch für die Erweiterung des bestehenden Betriebs auf die Teilfläche 2 aufgrund Überschreitung der Lärmgrenzwerte abgewiesen habe. Entsprechend müsste auch die Baubewilligung für den Allzweckplatz auf der Teilfläche 3 verweigert werden. Die Erweiterung