Entscheid des Baudepartementes SG (Nr. 39/2020), Seite 8/18 1.4.2 Die Rekursgegnerin hat ihre Anträge im Rahmen ihrer Vernehmlassung vom 3. April 2019 und somit ausserhalb der Rechtsmittelfrist gestellt. Auf die genannten Anträge ist somit nicht einzutreten. 2. Die Rekurrenten machen geltend, dass aufgrund der zu befürchtenden Lärmimmissionen das Baugesuch nicht im vereinfachten Verfahren hätte beurteilt werden dürfen.