Entscheid des Baudepartementes SG (Nr. 39/2020), Seite 5/18 gesuchs bestimme. Es sei unzulässig, bei der baurechtlichen Beurteilung auf Vermutungen abzustellen, die nicht Gegenstand des Baugesuchs bilden würden. e) Mit Schreiben vom 28. August 2019 teilt M.A. HSG in Law Peter Schumacher, Rechtsanwalt, Sargans, mit, dass er die Vertretung der Rekurrenten von seinem Bürokollegen übernommen habe. E. a) Das Baudepartement führte am 19. November 2019 in Anwesenheit der Verfahrensbeteiligten sowie einer Vertreterin des AFU einen Augenschein durch.