c) Mit Amtsbericht vom 26. Juli 2019 führt das Amt für Umwelt (AFU) aus, dass für die Rekurrenten offenbar feststehe, dass der strittige Allzweckplatz dereinst von der A.___ Gerüstbau AG genutzt werden würde. Würde die Annahme zutreffen, wäre die Baubewilligung mindestens problematisch. Durch die Nutzung des Allzweckplatzes könnte die A.___ Gerüstbau AG ihren Betrieb auf den üblichen Flächen des Grundstücks Nr. 002 erweitern, ohne gleichzeitig die lärmschutzrechtlichen Anforderungen erfüllen zu müssen. Dies wäre nicht zulässig.