Die Rekurrenten würden übersehen, dass es sich beim Baugesuch für die Teilfläche 3 um ein eigenes Baugesuch handle, welches keinen Bezug zum bewilligten Gerüstbaubetrieb auf der Teilfläche 1 habe. Einerseits sei dies bereits im Baugesuchsformular so festgehalten (kein Gerüstbau), anderseits habe der Gemeinderat Z.___ dies mit der Auflage "Container, Mulden" in der Baubewilligung so verfügt. b) Mit Schreiben vom 10. April 2019 verzichtet die Vorinstanz auf eine Stellungnahme.