1. Der Rekurs sei abzuweisen, soweit darauf einzutreten ist; der Bau- und Einspracheentscheid sei, abgesehen von den nachfolgend aufgeführten Punkten, zu bestätigen. Entscheid des Baudepartementes SG (Nr. 39/2020), Seite 4/18 2. Der Einspracheentscheid des Gemeinderates Z.___ vom 4. Februar 2019 i.S. Einsprache Erbengemeinschaft D.___ und C.___ sei wie folgt zu ändern:  Ziff. 2: ersatzlose Aufhebung;  Ziff. 3: ersatzlose Aufhebung;  Ziff. 4: neu: "Auf die Erhebung amtlicher Kosten wird verzichtet."