e) Mit Schreiben vom 15. Oktober 2018 nahm die A.___ Immobilien AG, vertreten durch lic.iur. Urs Pfister, Rechtsanwalt, St.Gallen, zu den Einsprachen Stellung. Gegenstand des Baugesuchs sei einzig und alleine die Kofferung der Teilfläche 3. Diese Fläche sollte als Allzweckund Lagerplatz ohne Gerüste genutzt werden. Die Nutzung der Grundstücksfläche westlich des B.___bachs sei nicht Verfahrensgegenstand. f) Mit Einsprache- und Bauentscheid vom 4. Februar 2019 erteilte der Gemeinderat Z.___ die Baubewilligung unter Bedingungen und Auflagen und wies die Einsprachen ab. Unter anderem machte der Gemeinderat folgende Auflage: