d) Innert der Auflagefrist vom 28. September 2018 bis 11. Oktober 2018 erhoben unter anderem C.___ und die Erbengemeinschaft D.___, vertreten durch den Miterben F.___, öffentlich-rechtliche Einsprache gegen das Bauvorhaben. Sie rügten, dass der bestehende Gerüstbaubetrieb auf der Teilfläche 1 bereits jetzt übermässige Lärmimmissionen verursache. Durch die geplante zusätzliche Lagerfläche auf der Teilfläche 3 sei mit weiteren Lärmbelästigungen zu rechnen.