b) Innert der Auflagefrist 13. Juni 2018 bis 26. Juni 2018 erhoben mehrere Anwohner Einsprache gegen die Erweiterung des Werkplatzes. Mit Schreiben vom 6. Juli 2018 nahm die A.___ Immobilien AG Stellung und konkretisierte das Baugesuch dahingehend, dass die geplante Erweiterung des Werkplatzes nur die Teilfläche 2 umfasse. Das Baugesuch für die Teilfläche 3 werde dagegen zurückgezogen. Am Baugesuch für die Erweiterung des Werkplatzes auf die Teilfläche 2 wurde festgehalten.