b) C.___ sind Eigentümer von Grundstück Nr. 003, welches südlich des Werkplatzes an erhöhter Lage liegt und mit einem Wohnhaus (Vers.-Nr. 010) überbaut ist. Es liegt im übrigen Gemeindegebiet (üG). Das ebenfalls südlich des Werkplatzes gelegene Grundstück Nr. 004 befindet sich im Eigentum der Erbengemeinschaft D.___, bestehend aus F.___, E.___, F.___, G.___, H.___, I.___, J.___, K.___ und L.___. Das Grundstück der Erbengemeinschaft ist der Landwirtschaftszone zugewiesen.