A. a) Die A.___ Immobilien AG ist Baurechtsnehmerin am Baurechtsgrundstück Nr. 001, welches das im Eigentum der X.___ AG stehende Grundstück Nr. 002, Grundbuch Z.___, belastet. Das Grundstück liegt gemäss geltendem Zonenplan der Gemeinde Z.___ in der Industriezone. An der südlichen Grundstücksgrenze verläuft der B.___bach und durchschneidet anschliessend das Grundstück von Süd nach Nord. Das Grundstück Nr. 002 befindet sich in der Ebene, wobei das Gebiet südlich, westlich und nördlich der Grundstücksgrenze ansteigt. Die Topografie kann als kesselartig beschrieben werden.