{"Signatur": "SG_KGN_999", "Spider": "SG_Publikationen", "Datum": "2020-05-08", "PDF": {"Datei": "SG_Publikationen/SG_KGN_999_19-1445_2020-05-08.pdf", "URL": "https://publikationen.sg.ch/rechtsprechung-departemente-detail?tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bcontroller%5D=DownloadPdf&tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bpublication%5D=103&type=1563347022&cHash=a36eb7559870fcc90298364aef225ff9", "Checksum": "ab900f58095b37c3edd95aa75495590c"}, "Scrapedate": "2024-05-27", "Num": ["19-1445"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "St.Gallen Sonstiges 08.05.2020 19-1445"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "St.Gallen Sonstiges "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Saint-Gall  "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "San Gallo  "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Generalsekretariat Bau- und Umweltdepartement Bau- und Umweltdepartement"}], "ScrapyJob": "446973/74/22", "Zeit UTC": "27.05.2024 04:00:19", "Checksum": "64818910cc63629acfa4ac66dbf3366c", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid St.Gallen Sonstiges 08.05.2020 19-1445\n\nPublikationsplattform\nKanton St.Gallen und St.Galler Gemeinden\n\nFall-Nr.: 19-1445\nStelle: Generalsekretariat Bau- und Umweltdepartement\nInstanz: Bau- und Umweltdepartement\nPublikationsdatum: 12.06.2020\nEntscheiddatum: 08.05.2020\n\nBDE 2020 Nr. 39\nArt. 8, Art. 11 und Art. 25 Abs. 1 USG, Art. 7 Abs. 1 LSV: Die von den\nRekurrenten vermutete Nutzung durch den Gerüstbaubetrieb bildet nicht\nGegenstand des Baugesuchs (Erw. 3). Die von der Rekursgegnerin\nvorgenommene Zweckumschreibung reicht ohne weiteres aus, um einen\neinfachen Lagerplatz materiell beurteilen zu können. Es liegt somit kein\nunvollständiges Baugesuch vor (Erw. 4). Die Nutzung eines etwa 1'300 m2\ngrossen Lagerplatzes für Mulden und Container weist einen funktionellen\nZusammenhang zur Industriezone auf. Die abstrakte Beurteilung ergibt,\ndass das Vorhaben zonenkonform ist (Erw. 5.3). In einer zweiten Stufe ist die\nkonkrete immissionsrechtliche Zulässigkeit zu beurteilen. Isoliert betrachtet,\ngeneriert ein einfacher Lagerplatz für Mulden und Container nach\nallgemeiner Lebenserfahrung sicherlich keine Lärmimmissionen, welche\neine Überschreitung der Planungswerte in der Empfindlichkeitsstufe III (oder\nIV) wahrscheinlich machen (Erw. 5.7). Das Vorbringen der Rekurrenten – der\nbenachbarte Gerüstbaubetrieb könnte die Lagerfläche nutzen und so den\nBetrieb auf dem bewilligten Werkplatz intensivieren – stellt bloss eine\nVermutung dar. Sodann könnte der bestehende Gerüstbaubetrieb auch\nandere und weiter entfernte Lagerflächen für Container und Mulden\nanmieten und so die Nutzung intensivieren. Die Möglichkeit der\nNutzungsintensivierung besteht unabhängig vom ersuchten Lagerplatz. Eine\nGesamtanlage im Sinn von Art. 8 USG liegt damit nicht vor (Erw. 6.3).\n\nBDE 2020 Nr. 39 finden Sie im angehängten PDF-Dokument\n\n© Kanton St.Gallen 2024 Seite 1/19\nKanton St.Gallen\nBaudepartement\n\n19-1445\n\nEntscheid Nr. 39/2020 vom 8. Mai 2020\n\nRekurrenten C.___\nErbengemeinschaft D.___, bestehend aus\n F.___\n E.___\n F.___\n G.___\n H.___\n I.___\n J.___\n K.___\n L.___\nalle vertreten durch M.A. HSG in Law Peter Schumacher,\nRechtsanwalt, Grossfeldstrasse 45, 7320 Sargans\n\ngegen\n\nVorinstanz Gemeinderat Z.___ (Einsprache- und Bauentscheid vom 4. Februar\n2019)\n\nRekursgegnerin A.___ Immobilien AG\nvertreten durch lic.iur. Urs Pfister, Rechtsanwalt, Museumstrasse 35,\n9000 St.Gallen\n\nBetreff Baubewilliung (Erstellung Allzweckplatz)\nSachverhalt\n\nA.\na) Die A.___ Immobilien AG ist Baurechtsnehmerin am Baurechtsgrundstück Nr. 001, welches das im Eigentum der X.___ AG stehende\nGrundstück Nr. 002, Grundbuch Z.___, belastet. Das Grundstück liegt\ngemäss geltendem Zonenplan der Gemeinde Z.___ in der Industriezone. An der südlichen Grundstücksgrenze verläuft der B.___bach\nund durchschneidet anschliessend das Grundstück von Süd nach\nNord. Das Grundstück Nr. 002 befindet sich in der Ebene, wobei das\nGebiet südlich, westlich und nördlich der Grundstücksgrenze ansteigt.\nDie Topografie kann als kesselartig beschrieben werden.\n\nb) C.___ sind Eigentümer von Grundstück Nr. 003, welches südlich\ndes Werkplatzes an erhöhter Lage liegt und mit einem Wohnhaus\n(Vers.-Nr. 010) überbaut ist. Es liegt im übrigen Gemeindegebiet (üG).\nDas ebenfalls südlich des Werkplatzes gelegene Grundstück Nr. 004\nbefindet sich im Eigentum der Erbengemeinschaft D.___, bestehend\naus F.___, E.___, F.___, G.___, H.___, I.___, J.___, K.___ und L.___.\nDas Grundstück der Erbengemeinschaft ist der Landwirtschaftszone\nzugewiesen.\n\nc) Die A.___ Immobilien AG vermietet das Grundstück an die\nA.___ Gerüstbau AG welche auf einem Teil des Grundstücks einen\nLager- und Werkplatz (nachfolgend Werkplatz) für Gerüstteile betreibt.\nDer Werkplatz basiert auf der Baubewilligung, welche der Gemeinderat Z.___ am 30. September 2015 der Q.___ Gerüste AG erteilt hat.\nDer bewilligte Werkplatz erstreckt sich über eine Fläche von 1'900 m2\nund befindet sich im westlichen Bereich des Grundstücks. Im Jahr\n2017 wurde die Q.___ Gerüste AG in die heutige A.___ Gerüstbau AG\numbenannt.\n\nB.\na) Mit Baugesuch vom 29. Mai 2018 beantragte die A.___ Immobilien AG bei der Gemeinde Z.___ die Baubewilligung für die Erweiterung des Werkplatzes. Im Baugesuch wurde das Grundstück Nr. 002\nin drei Teilflächen unterteilt. Die Teilfläche 1 entspricht dem bestehenden und im Jahr 2015 bewilligten Werkplatz. Die Teilfläche 2 schliesst\ndirekt an den bestehen Werkplatz an und reicht bis zum B.___bach.\nDie Teilfläche 3 liegt östlich des B.___bachs.\n\nb) Innert der Auflagefrist 13. Juni 2018 bis 26. Juni 2018 erhoben\nmehrere Anwohner Einsprache gegen die Erweiterung des Werkplatzes. Mit Schreiben vom 6. Juli 2018 nahm die A.___ Immobilien AG\nStellung und konkretisierte das Baugesuch dahingehend, dass die geplante Erweiterung des Werkplatzes nur die Teilfläche 2 umfasse. Das\nBaugesuch für die Teilfläche 3 werde dagegen zurückgezogen. Am\nBaugesuch für die Erweiterung des Werkplatzes auf die Teilfläche 2\nwurde festgehalten.\n\n"}